Anwälte für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht auf Mallorca und ganz Spanien

Im Strafrecht gibt es zwei wesentliche strafrechtliche Fallsituationen. In dem einen Fall werden Sie einer Straftat beschuldigt und Sie müssen sich verteidigen. In dem anderen Fall wurden Sie selbst Opfer einer strafbaren Handlung und Sie müssen jemanden verklagen.

Mit erfahrenen Rechtsanwälten für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht vertritt De Micco & Friends seine Klienten erfolgreich für den Fall, dass Sie beschuldigt werden und wenn Sie jemanden verklagen möchten. Wir sprechen Spanisch, Deutsch und Englisch.

In Spanien kann ein Strafverfahren auch zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen, wie z.B. Schadensersatz oder die Rückabwicklung eines Geschäfts genutzt werden. Bei einer sogenannten „Querella“ wird ein Straftatbestand angezeigt und zugleich können zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht werden. Ein solches kombiniertes Verfahren empfiehlt sich jedoch nur dann, wenn tatsächlich und zweifelsfrei ein Straftatbestand vorliegt. Stellt das Gericht in der Ermittlungsphase nämlich fest, dass nach den Kriterien des Strafrechts tatsächlich kein Delikt vorliegt, so wird die gesamte Klage abgewiesen und mögliche zivilrechtliche Forderungen müssen dann in einem neuen Verfahren geltend gemacht werden.

Ihre Fachanwälte für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht - Vertretung von Beschuldigten und Beschuldigte verklagen

Wer in Spanien einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht sich verteidigen zu lassen. Wie in vielen anderen Staaten Europas, gilt auch in Spanien das Unschuldsprinzip. Das bedeutet, jeder Beschuldigte gilt so lange als unschuldig, bis ihm im Rahmen eines Gerichtsverfahrens und durch ein Urteil seine Schuld bewiesen wurde.
                                                                                  
Um die Kosten von Strafverteidigungsfällen oder auch Anzeigefällen transparent und kalkulierbar zu halten, behandeln wir diese Fälle in drei Phasen, die wir vor deren Umsetzung abrechnen.

Phase 1: Fallanalyse, Recherche

In der Analyse-Phase untersuchen wir den Fall, die Anklage und die Beweislage, also alle vorliegenden Fakten, Daten, Zeugenaussagen und Indizien. Alle für den Fall relevanten Dokumente werden beschafft, analysiert, geprüft, sortiert und interpretiert. Zeugen werden gegebenenfalls recherchiert und befragt. Als Resultat erfolgt eine rechtliche Einschätzung des Falls unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Normen. Basierend auf dieser Analyse erstellen wir dann mögliche Angriffs- oder Verteidigungsstrategien.

In vielen Fällen spielen neben strafrechtlichen Aspekten auch zivilrechtliche/schuldrechtliche Ansprüche, wie z. B. der aus einer Straftat resultierende Schadensersatzanspruch eine Rolle. Insbesondere bei Wirtschafts- oder Betrugsdelikten werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht. In diesen Fällen ist nicht nur strafrechtliche Kompetenz erforderlich, sondern auch kaufmännische Erfahrung und gute Kenntnisse des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts von Bedeutung. Bei einem kombinierten Strafantrag (Querella) ist in der Analysephase von größter Bedeutung, ob tatsächlich ein Delikt vorliegt. Liegt kein Delikt vor, so müssen die möglichen Ansprüche zivilrechtlich geltend gemacht werden. Als Resultat erfolgt dann die Konzeption einer Klageschrift bzw. einer Verteidigungsschrift bei einem Zivilgericht.

Phase 2: Ermittlungsphase

In der Ermittlungsphase erfolgt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden. In Spanien sind dies der Prokurator (über den die Kommunikation zwischen Anwälten, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht erfolgt) ein Ermittlungsrichter und die Staatsanwaltschaft. Wie beschrieben, dient die Ermittlungsphase dazu festzustellen, ob überhaupt ein strafrechtlich relevantes Delikt vorliegt.

Eine Straftat liegt vor, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Tatbestandsmäßigkeit (tipicidad)
  2. Rechtswidrigkeit (antijuridicidad)
  3. Schuld (culpa)

Gemäß dem spanischen Strafgesetzbuch, „Código penal“ kann nur bestraft werden, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt. Eine Straftat definiert sich demzufolge durch tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung oder Unterlassung. Somit konzentriert sich die Ermittlungsphase seitens der Behörden immer zunächst auf die Frage, werden die Kriterien für eine Straftat erfüllt.

Des Weiteren werden in der Ermittlungsphase Anträge gestellt, wie z.B. Ausstellung eines Haftbefehls, die Sicherstellung von Eigentum oder die Herausgabe von Daten. Das Gericht kann auf Antrag einer klagenden Partei oder der Staatsanwaltschaft Verfügungen erlassen um Konten einzusehen oder auch Vermögen sicherzustellen.   

Wird dem Strafantrag zugestimmt, so wird in Spanien neben den strafrechtlichen Komponenten auch die Höhe eines möglichen Schadensersatzanspruchs verhandelt. Je nach Komplexität des Falls, kann die Ermittlungsphase zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren in Anspruch nehmen.

Phase 3: Prozessphase

Kommen die Ermittlungsbehörden zu dem Schluss, dass aufgrund der Beweislage tatsächlich Delikte vorliegen, so wird der Prozess eröffnet. In einem reinen Strafprozess vertritt der Staatsanwalt die allgemeinen Interessen des Staates. Bei einem kombinierten Strafprozess mit Schadensersatzansprüchen von Parteien, ist zusätzlich ein ziviler, Anspruch stellender Kläger mit seinem Anwalt vertreten.

Im Prozess werden nun nochmals und detailliert alle Fakten, Anklagepunkte, Beweise und möglichen Zeugenaussagen geprüft und abgewägt. Die Einbringung weiterer prozessrelevanter Fakten und Beweise sind möglich. Eine Verhandlung kann sich über einige Stunden oder aber auch über mehrere Verhandlungstage hinziehen. Im Falle einer Verurteilung wird das Strafmaß und der Schadenersatzanspruch durch das Gericht festgelegt.

Der Strafantrag in Spanien als strategisches Mittel zur Durchsetzung von Schadensersatz

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein einen Strafantrag zu stellen, um eine zivile Forderung durchzusetzen. Opfern und Geschädigten von strafbaren Handlungen, denen durch die Straftat ein Sachschaden entstanden ist, geht es oft weniger darum, dass der Täter durch Gerichte bestraft wird. Vielmehr liegt sein Interesse darin, seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Wenn tatsächlich eine Straftat nachgewiesen wird, so kann es sinnvoll sein einen Strafantrag mit einer Schadensersatzforderung zu stellen und diese unter der Bedingung der vollen Begleichung des Schadens und der entstanden Kosten zurückzuziehen. In den meisten Fällen stimmen die Ermittlungsbehörden einer solchen Regelung zu du stellen das Verfahren ein, sofern kein hartes Delikt zugrunde liegt (wie z.B. Mord, schwere Körperverletzung oder schwerer Betrug…) das im öffentlichen Interesse zu verfolgen ist. In vielen Fällen ist es uns gelungen, das Verfahren im Interesse aller Beteiligten bereits kurz nach der Anzeige, also vor dem Start der Ermittlungsphase durch eine Einigung zwischen den Parten einzustellen.

Die Kosten für die Vertretung bei Strafprozessen von Klägern und Angeklagten in Spanien

1. Vertretung von Beschuldigten in einfachen Strafprozessen

De Micco & Friends berechnet die Honorare nach den Phasen eines Strafprozesses. Die Höhe der Honorare basiert auf der Gebührenermittlung der Anwaltskammer in Madrid (colegio de abogados de Madrid) und richtet sich nach der Komplexität des Falls und der Verhandlungsdauer. Die Grundhonorare für einfache Strafprozesse sind pauschalisiert wie folgt:

  • Fallanalyse: ab 4.000,00 Euro
  • Ermittlungsphase: ab 6.000,00 Euro
  • Prozessphase, pro Verhandlungstermin ab 2.000,00 Euro

Zusätzliche Honorare:

  • Besuche in der Haftanstalt: 900,00 Euro
  • Exekution/Einspruch internationale Haftbefehle: 5.000,00 Euro
  • Reisehonorar innerhalb Spaniens: 1.200 Euro / Tag
  • Reisehonorar innerhalb Europas: 2.200 Euro / Tag
  • Reisehonorar außerhalb Europas: 3.300 Euro / Tag

(alle Reisekosten zuz. Flug und Hotel)

  • Stundensatz für nicht pauschalisierte Leistungen Strafrecht: 400,- Euro

Sofern der Fall bereits in der Ermittlungsphase gegen den Beschuldigten eingestellt wird, so wird für diesen Fall eine Erfolgsprämie vereinbart.

2. Vertretung von Klägern und Beschuldigten in einem kombinierten Strafprozess

Im Falle von kombinierten Straf- Schadensersatzprozessen wird zusätzlich die folgende Gebührentabelle der Anwaltskammer von Madrid anteilig zu jeweils 1/3. pro Phase berechnet.
Sofern wir Beschuldigte vertreten, so wird auch in diesem Fall gemäß der folgenden Tabelle eine Erfolgsprämie für den Fall der Einstellung des Verfahrens in der Ermittlungsphase vereinbart.

Rechtsanwaltskammer Madrid.
Quelle: “RECOPILACION DE CRITERIOS DEL COLEGIO DE ABOGADOS DE MADRID” (Anwaltskammer Madrid)

Für jeden Einzelfall erstellen wir ein individuelles Angebot.

Prozessrisiko, Prozesskosten eines Strafverfahrens in Spanien

Wie auch bei Zivilverfahren werden die Prozesskosten dem Unterlegenen eines Prozesses auferlegt. Kommt es jedoch zu einem Vergleich z.B. bezüglich eines geforderten Schadensersatzes, so sind auch anteilige Übernahmen der Prozesskosten möglich. Wir informieren unsere Klienten in jedem Fall und ausführlich über die jeweils mit dem Prozess verbundenen Risiken.

Unsere Fachanwälte für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sind bei allen Gerichten und in allen Instanzen Spaniens zugelassen.  In Notfällen stehen wir unseren Mandanten an 7 Tagen die Woche zur Verfügung.

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